Funktionsumfang
Folgende Ressourcen Schweizer Behörden können durch Eingabe der jeweils gängigen Referenzen abgerufen werden:
- Entscheide des Bundesgerichts
- Entscheide des Bundesverwaltungsgerichts
- Entscheide des Bundesstrafgerichts
- Bundesgesetze
- Erlasse aus der amtlichen Sammlung des Bundes
- Schriften aus dem Bundesblatt
- Entscheide Zürcher Gerichte
- Erlasse des Kantons Zürich
- FINMA-Rundschreiben
Eine detaillierte Auflistung der abrufbaren Ressourcen und jeweils zulässigen Referenzen bzw. Notationen mit Beispielen in kursiv finden Sie etwas weiter unten.
Eingabefeld/Adressleiste
Allgemein gilt, dass alle Referenzen auch direkt in der Adressleiste eingegeben bzw. der URL angehängt werden können:
z. B. bger.li/OR41, bger.li/OBV oder bger.li/ZHGOG24.
Die aufzurufende Referenz muss nicht zwingend isoliert eingegeben werden; auch erweiterte Eingaben – beispielsweise mittels copy&paste – sind möglich: z. B. «in BGE 138 III 440 wird» oder «gemäss Art. 3 Abs. 1 lit. u UWG handelt unlauter».
Navigation
Nach dem Aufruf einer Ressource finden Sie jeweils oben links neben der Lupe ein Eingabefeld wie jenes auf der Startseite.
Oben rechts finden Sie bei Gerichtsentscheiden die Funktion zum Einblenden von Gesetzesartikeln sowie den Markierungsmodus und bei Erlasstexten die Inhaltsübersicht.
Ressourcen und deren Abruf im Detail
Entscheide
Entscheide des Bundesgerichts
Neuere Entscheide werden als Text in aufbereiteter Form dargestellt. Ältere Entscheide (BGE-Bände 1 bis 79) sind nur als PDFs abrufbar. Diese wurden an der Universität Bern am Lehrstuhl von Prof. Dr. Axel Tschentscher erfasst.
138 II 440 138ii440 138-II-440 32 II 55 4A_252/2010 4C.142/2001 4C.142-2001
Aufruf von BGE über gängige Fallbezeichnungen
Bei viel diskutierten Entscheiden ergibt sich im Lauf der Zeit durch Rezeption in Lehre und Rechtsprechung eine inoffizielle Fallbezeichnung (z. B. der «Hubstapler-Fall» zum relativen Gattungsbegriff). Wir versuchen, diese gängigen Fallbezeichnungen zu berücksichtigen, jedoch ohne Anspruch auf Vollständigkeit. Unter anderem können Sie diese Fallbezeichnungen zum Abruf des betreffenden Entscheids verwenden.
Hubstapler Menzi-Muck Klärschlamm Retrozessionen III Lüftungsfensterpraxis
Entscheide des Eidg. Versicherungsgerichts
Entscheide des Bundesverwaltungsgerichts als PDF
Entscheide des Bundesstrafgerichts als PDF
Entscheide des Zürcher Verwaltungsgerichts
VB.2017.00005 VB.2017.5 vb.2017.5
Entscheide Zürcher Gerichte als PDF
Diese Entscheide sind nur verfügbar, sofern sie auf der Internetseite des Kantons (gerichte-zh.ch) veröffentlicht wurden. Entscheide des Baurekurs- oder Sozialversicherungsgerichts sind dementsprechend nicht abrufbar.
Gesetze
Artikel aus der SR des Bundes (inkl. Staatsverträge)
Wir übernehmen grundsätzlich die offiziellen Abkürzungen des Bundes. Leerzeichen werden von uns jedoch nicht unterstützt. Bitte lassen Sie in solchen Fällen das Leerzeichen aus (z.B. ArGV3 oder BVV2).
Art. 8 ZGB HRegV 162 Art. 26 ArGV3 BVV2 3a 0.101.2 19 Art. 36 SR 101 SR 0.101.2 Art. 19
Erlasse des Bundes (inkl. Staatsverträge) als PDF
Artikel aus der LS des Kantons Zürich
Wir übernehmen grundsätzlich die offiziellen Abkürzungen des Kantons. Gesetze ohne offizielle Abkürzung können auch mit Wörtern aus der Vollbezeichnung aufgrufen werden.
§ 238 PBG/ZH 238 ZH/PBG zhpbg238 § 11 Anwaltsgesetz/ZH 11 anwaltsgesetz zh ZH Anwaltsgesetz 11 ZH Abtretung 1 § 1 LS 781 LS 781 1
Erlasse des Kantons Zürich als PDF
GOG/ZH ZH/GOG ZH GOG zhgog LS 101 ls101 ZH Gastgewerbegesetz Gastgewerbegesetz/ZH
Amtliche Schriften
Schriften aus dem Bundesblatt als PDF
BBl 2015 3 BBl-2015-3 bbl20153 BBl 1989 III 477 BBl-1989-III-477 bbl1989iii477
Erlasse aus der amtlichen Sammlung als PDF
AS 2011 4909 AS-2011-4909 as20114909
FINMA-Rundschreiben als PDF
FINMA-RS 2015 3 FINMARS 2015 3 finmars-2015-3 finmars20153
Volltextsuche in den Entscheiden des Bundesgerichts
Verwenden Sie für die Suche in den publizierten Leitentscheiden (BGE) ein Fragezeichen und für die Suche in den weiteren Urteilen ab 2000 (AZA) zwei Fragezeichen.
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